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Abwicklung des EMCS-Verfahrens mit EVA 6.1
Gesetzlicher Hintergrund
Das EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Es löst das bisher genutzte Begleitende Verwaltungsdokument (BVD) ab und ermöglicht die elektronische Meldung und Verarbeitung von entsprechenden Transporten unter Steueraussetzung.
Die Teilnahme am EMCS-Verfahren setzt eine zertifizierte Teilnehmersoftware voraus und wird für zugelassene Versender und Empfänger bzw. für Inhaber eines Steuerlagers verpflichtend.
Die Einführung in Deutschland beginnt am 1. April 2010 und ist am 31. Dezember 2010 abgeschlossen, d.h. ab dem 1. Januar 2011 müssen alle Beförderungen unter Steueraussetzung elektronisch in EMCS eröffnet und auch in EMCS beendet werden. Dies betrifft innerdeutsche Transporte genauso wie Transport auf dem Gebiet der EU oder bis zur EU-Grenze.
In der Übergangszeit können Unternehmen das Beförderungsverfahren bereits freiwillig in EMCS eröffnen, jedes in EMCS eröffnete Beförderungsverfahren (auch, wenn es in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eröffnet wurde) muss auch in EMCS abgeschlossen werden.
| 1: Absenden des eVD-Entwurfs |
| 2: Das HZA des Versenders erklärt die Gültigkeit (Rücksendung des eVD incl. ARC-Code) |
| 3: Versendung der Waren |
| 4: Das HZA des Versenders sendet das eVD an das HZA des Empfängers |
| 5: Das HZA des Empfängers sendet das eVD an den Empfänger |
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| 6: Ankunft der Waren beim Empfänger |
| 7: Der Empfänger meldet den Wareneingang |
| 8: Das HZA des Empfängers erklärt die Gültigkeit (Rücksendung an den Empfänger) |
| 9: Das HZA des Empfängers sendet die Eingangsmeldung an das HZA des Versenders |
| 10: Das HZA des Versenders sendet die Eingangsmeldung an den Versender |
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EMCS – warum eigentlich?
Im Moment erfolgt die Anmeldung von Beförderungen unter Steueraussetzung bzw. der Abschluss über das BVD im Papierverfahren. Ein Abgleich – erst recht, wenn der Transport in ein anderes EU-Land führt - ist aktuell nur in Stichproben möglich. Durch das EMCS-Verfahren sollen diese Beförderungen steuertechnisch transparent länderübergreifend abgewickelt werden können.
Ausnahmen
Beförderungsverfahren nach Dänemark und Polen sind zunächst vom EMCS-Verfahren ausgenommen.
Zunächst sind auch Transporte von Kaffee und von Alkopops von der EMCS-Meldepflicht ausgenommen.
Da Wein zu den harmonisierten Verbrauchssteuerprodukten zählt, ist für die Beförderung in Deutschland keine EMCS-Meldung erforderlich. Dies gilt nicht für Beförderungen in andere EU-Länder.
Weinerzeuger, die in einem Weinwirtschaftsjahr unter 1.000 hl produzieren, sind vom EMCS-Verfahren nicht berührt.
Voraussetzungen
Um am EMCS-Verfahren teilnehmen zu können, ist eine Verbrauchssteuernummer notwendig, die für das EMCS-Verfahren zugelassen ist. Diese Nummern werden ab dem 01. März von den deutschen Behörden an eine zentrale Datenbank (SEED= System for Exchange of Excise Data) weitergegeben. Diese Datenbank sorgt bei Transporten in andere EU-Länder für die Identifizierung der Handelspartner.
Um am EMCS-Verfahren teilnehmen zu können, wird eine entsprechende Software benötigt. Für Unternehmen mit wenigen Vorgängen wird vom Zoll, ähnlich wie heute für das ATLAS-Verfahren, eine Internetplattform angeboten.
Eine Alternative dazu bietet das EVA-System mit einem entsprechenden EVA-EMCS-Modul.
Das EVA-EMCS-Modul ist seit dem 02.02.2010 von den Behörden für den Einsatz zertifiziert.
Die Vorteile im Überblick
- Das EMCS-Verfahren wird mit EVA inhouse abgewickelt, Ihre Daten werden nicht in Rechenzentren abgelegt, auf die Sie keinen Einfluss haben, sondern fließen verschlüsselt vom Server in Ihrem Unternehmen zu einem Server im Rechenzentrum des Zolls.
- Es entstehen für die EVA-EMCS-Meldung keine vorgangsabhängigen Kosten.
- Vor der Versendung der EMCS-Daten prüft EVA, ob die Daten vollständig und logisch richtig sind. Fehlerhafte Meldungen werden so weitestgehend vermieden.
- Das EVA-EMCS-Logbuch enthält alle für eine Prüfung notwendigen Daten. Diese Daten können aufbereitet zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Bedarf können Schnittstellen zum bequemen Datenaustausch mit ERP-System oder Steuerlager zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen mit unserer Hotline ein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
- Das EVA-EMCS-System ist mit andern EVA-Modulen kombinierbar, z.B. mit EVA-ATLAS, weiteren Export-Funktionalitäten oder Versandmodulen.
- Wir helfen Ihnen bei der Ausfertigung der notwendigen Anträge mit Rat und Tat.
- Unsere Mitarbeiter installieren das System “schlüsselfertig“ und schulen Sie auf Ihrem individuellen System.
- Mit dem EVA-EMCS-Modul machen Sie sich die Erfahrung der Anton GmbH mit über 300 ATLAS-inhouse-Systemen und 23 Jahren Export- und Versanderfahrung zunutze.
- Und nicht zuletzt: Mit dem EVA-System erwerben Sie ein EMCS-Inhouse-System zu einem äußerst interessanten Preis.
Sind Sie interessiert?
Fragen Sie uns, gern erstellen wir ein individuelles Angebot oder wir kommen zu einer Präsentation vorbei.
Weitere Informationen finden Sie in unserem EMCS-Flyer, den Sie hier downloaden können:

EMCS-Flyer (ca. 1 Mb) |
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